
Eine kassatorische Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Schuldner alle Ansprüche aus dem Vertrag verlieren soll, falls er die ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt. Das BGB bestimmt im Interesse des Schuldnerschutzes, daß eine solche Klausel entgegen ihrem Wortlaut nur ein Rücktritt...
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Eine kassatorische Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Schuldner alle Ansprüche aus dem Vertrag verlieren soll, falls er die ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt. Das BGB bestimmt im Interesse des Schuldnerschutzes, daß eine solche Klausel entgegen ihrem Wortlaut nur ein Rücktrittsrecht begründet (§ 360 BGB). Die Beweislast...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kassatorische_Klausel.html

Mit kassatorischer Klausel wird eine Vertragsabrede bezeichnet, nach der der Schuldner bei Nichterfüllung seiner Pflichten auch seine Ansprüche verlustig geht. Bei Ratenzahlung wird mit kassatorischer Klausel eine Abrede bezeichnet die vorsieht, dass bei Zahlungsrückständen mit einzelnen Raten der gesamte Restbetrag fällig wird.
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Verfallklausel.
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